Neue Aktion (NA): BER ein Fall für den Staatsanwalt – Aufsichtsrat muss ebenso abgelöst werden, wie Schwarz entlassen werden muss

  • Die von der Flughafengesellschaft (FBB) praktizierte Lärmschutzregelung ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Sie muss ermitteln, ob die mit den lärmschutzbetroffenen Bürgern abgeschlossenen Verträge zum Einbau von Lärmschutzmaßnahmen ein vollendeter, bandenmäßig organisierter Betrug sind. Diese Forderung stellt der Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach.

    Von der FBB wurden bekanntlich Lärmschutzverträge unterzeichnet, die gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen (6x55 dB(A) anstatt wie im Beschluss „Kein mal 55 dB(A) in geschlossenen Räumen). Die Vollendung dieses möglichen Betruges, zum Nachteil der Lärmbetroffenen, ist die nun durch Anfragen der Brandenburger CDU Landtagsfraktion, von der Landesregierung zugegebene Tatsache, dass es offensichtlich auch keine Datenerfassungsgrundlage (DES) zur korrekten Berechnung des Lärmschutzes gegeben hat und gibt. Nun soll nachgeholt werden, was seit Jahren unterlassen wurde, so die Mitteilung des MIL an den brandenburgischen CDU MdL, Rainer Genilke.


    Es ist unglaublich, dass die in Brandenburg zuständigen Ministerien erst jetzt die FBB veranlasst haben, die Daten zu liefern, die eine Berechnung des tatsächlichen Fluglärms und der Betroffenheiten ermöglichen. Auch den Ministerien musste bekannt sein, dass wegen des Fehlens der DES alle mit den Betroffenen abgeschlossenen Verträge zu Installation von Lärmschutzmaßnahmen das Papier nicht wert waren, auf dem sie geschrieben wurden.


    Seit ca. 2 Jahren hat die FBB verschleiert, die Auskunft darüber verweigert, auf welcher Datengrundlage sie den Lärmschutz berechnet hat. Diese Verweigerung hat ihre Ursache in der Tatsache, dass sie nicht bereit war, einen Lärmschutz sicherzustellen, der den Kostenrahmen überschritt, den sie sich mit 140 Mio. € ausgedacht hatte, um verschleiern zu können, welche Kostendimensionen tatsächlich anfallen, wenn man die Betroffenen nicht betrügt.


    NA bleibt dabei: Wenn der BER, mit einer Passagierkapazität von über 25 Mio./Jahr, überhaupt in Betrieb gehen soll, ist Voraussetzung eine weitere Kreditfinanzierung in Größenordnung von zusätzlichen zwei Milliarden und eines nicht nur auf dem Papier sichergestellten Lärmschutzes. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Billigflieger unverzüglich auf einen ertüchtigten Flughafen „Neu Hardenberg“ verbracht werden. Nur diese Lösung eröffnet eine Chance, den Lärmschutz durch weniger Flugbetrieb ebenso sicherzustellen, wie sofort anfallende Kosten für Investitionen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Terminal, seiner Erweiterung und für entlastende Satelliten zu sparen. Allerdings gibt es keine Hoffnung, dass ein Aufsichtrat oder ein „Flughafenchef“, die wegen erwiesener Unfähigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten versagt haben, in der Lage sind, noch sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Darum muss der Aufsichtsrat abgelöst werden. Die hier geforderten Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und Brandenburger Landtag müssen sich zur Neubesetzung eines Aufsichtsrates durchringen, der von Fachleuten und nicht von Landespolitikern besetzt wird.


    15.8.2012
    ViSdP: Ferdi Breidbach
    Rückfragen unter Tel:0174 3060004