NA: Exzellenter Lärmschutz ist eine Propagandalüge

  • Hilfe für die Betroffenen ist ein Rechtshilfefonds und Absiedlung


    „Neue Aktion“ (NA) fordert von MP Platzeck (SPD) und den ihn tragenden Landtagsfraktionen von SPD und Linken endlich der Forderung der märkischen CDU zuzustimmen, für die Betroffenen der Folgen des Fluglärms einen Rechtshilfe– und Klagefonds von zunächst 300 000 € aus Mitteln des Landeshaushaltes einzurichten.


    Wegen des immensen Wertverlustes der Immobilien, die nicht gegen den Fluglärm geschützt werden können, muss ein Absiedlungsprogramm unter Maßgabe einer 100% Entschädigung beschlossen werden, erklärte Astrid Bothe als Antwort auf die unglaubwürdige Propagandabehauptung, nach der die Fluglärmbetroffenen einen exzellenten Lärmschutz bekommen würden.


    Anwälte, die von den Lärmschutzbetroffenen mandatiert wurden, sehen wieder erhebliche Kosten zur Durchsetzung des Lärmschutzes auf die Betroffenen zu kommen. Nicht nur wegen totalen Vertrauensverlustes zu den Lärmschutzangaben der Flughafengesellschaft FBB und den Aussagen hierzu von MP Platzeck (SPD), sehen die Betroffenen nur einen Weg, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, den Rechtsweg.


    Wie Platzeck dazu kommt, von einem „exzellenten Lärmschutz“ zu sprechen, wenn noch nicht einmal die seit Jahren geforderten Eingangsdaten (DES) für eine sachgerechte Berechnung der Fluglärmbetroffenheit vorliegen, kann nur als Fortsetzung des Betruges der Betroffenen mit unerträglicher Vertuschungspropaganda erklärt werden. Die für die 34. Kalenderwoche (KW) dem CDU Landtagsabgeordneten Rainer Genilke zugesagte Vorlage des DES, steht bis heute aus. Darum ist Fakt: Alle Aussagen zum exzellenten Lärmschutz haben keine Grundlage. Sicher ist nur, auch ohne Berechnungsgrundlage, dass Tausende von Immobilien der Betroffenen nicht gegen den Fluglärm geschützt werden, dessen Ursache seit dem Planfeststellungsbeschluss 2004 bekannt ist.


    Die nach Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Entschädigungsregelung von 30% der noch nicht ermittelten Verkehrswerte der betroffenen Immobilien, ist in Wahrheit eine Kapitulation vor den Fluglärmfolgen und die Vertuschung einer kalten Enteignung. Häuser die nicht gegen Fluglärm geschützt werden können, sind zu 100% ihres Verkehrswertes beraubt. Darum besteht für die Eigentümer ein Anspruch zur Absiedlung bei 100% Entschädigung des Verkehrwertes nach dem bekannten Termin der Entscheidung 1996, den BER in Schönefeld zu bauen.


    Diese Folgen sind auch Platzeck seit Jahren bekannt. Es gibt keine Ausrede, denn wer den BER in dichtbesiedelter Region und damit am falschen Standort haben wollte, muss für den Schaden aufkommen. Die Fortsetzung der praktizierten Rücksichtslosigkeit von Lügen und Vertuschungen ist nicht nur unanständig. Sie beweist die Unmenschlichkeit, die dem Standort bis 1996 auch von Platzeck zugesprochen wurde.



    6.9.2012
    V.i.S.d.P. Ferdi Breidbach
    Tel: 0174 3060004