Volksbegehren vom Brandenburger Landtag angenommen – und wie geht es weiter?

  • Nach der Wende von SPD und der LINKEN sowie MP Platzeck in der Haltung zum Volksbegehren hat der Landtag mit großer Mehrheit das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr angenommen.


    Dies ist grundsätzlich erfreulich, auch wenn dies erklärtermaßen nicht aus der Einsicht in die Argumentationen für das Nachtflugverbot erfolgt, sondern aus der Befürchtung einer Intensivierung der Diskussion im Falle eines Volksentscheides, dem Sichtbarwerden der falschen Standortentscheidung und der darin begründeten fehlenden Akzeptanz.


    Ob für den Lärmschutz dadurch etwas gewonnen wurde, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten herausstellen. Die Zeichen dafür stehen nicht gut.


    Die Landesregierung will nicht - im Alleingang - die Möglichkeit der im Planfeststellungs¬-beschluss enthaltenen Widerrufsklausel nutzen, wie es die CDU und andere für zulässig halten, sondern will den Weg über Verhandlungen mit den beiden anderen Gesellschaftern wählen. Berlin und wohl auch der Bund scheinen aber nach wie vor nicht bereit, über dieses Thema nachzudenken, geschweige darüber zu sprechen oder zu verhandeln.
    MP Platzeck verspricht auch nicht Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, sondern will sich um mehr Nachtruhe und Verbesserungen des Betriebsregimes „bemühen“. Der Landtag „bittet“ die Landesregierung lediglich, sich beim Land Berlin und beim Bund „dafür einzusetzen, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden“.


    Parallel dazu ist auch die Tatsache zu bewerten, dass die Landesregierung nicht den von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Entwurf zur Änderung des Luftverkehrs-gesetzes, der den Lärmschutz (insbesondere in der Nacht) verbessern soll, unterstützen will, sondern einen bezüglich des Lärmschutzes deutlich verwässerten eigenen Entwurf eingebracht hat, der zudem vorsieht, dass alles „Nähere … durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geregelt (wird)“.
    Insgesamt drängt sich die Vermutung auf, dass sich die Parteien der Landes¬regierung Brandenburg der Verantwortung für den Lärm- und Gesundheits¬schutz durch Hinweis auf die Ablehnung durch Berlin und den Bund bezüglich eines Nachtflugverbotes und auf vom Bundesverkehrsministerium bundeseinheitlich festzulegende Regelungen noch stärker als bisher entziehen will.


    Dem kann nur durch eine Fortsetzung und Verstärkung der Aktivitäten gegen den falschen Standort und für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr begegnet werden.


    Sehen wir die durch die öffentliche Meinung bewirkte Wende der Haltung der Landesregierung Brandenburg als einen ersten Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit an, dem Taten der Politik folgen müssen, damit unsere Ziele erreicht werden.