Herr Mehdorn, erzählen Sie uns doch nichts vom Pferd!

  • Zum RBB-Fernsehauftritt des BER Geschäftsführers:
    Herr Mehdorn, erzählen Sie uns doch nichts vom Pferd!


    Ahnungslos, unbedarft oder einfach nur dreist – so lauten die Kommentare in der vom künftigen Berliner Hauptstadtflughafen betroffenen Bevölkerung nach dem Interview, das der Flughafengeschäftsführer des BER Berlin Brandenburg International am Abend des 11. März 2014 im RBB-Fernsehen gegeben hat. Da erklärt der Manager doch glatt, bei dem geltenden Nachtflugverbot von 24:00 bis 05:00 Uhr handele es sich um einen ausgewogenen Kompromiß, den man nicht mehr in Frage stellen dürfe. "Das ist juristischer Nonsens," stellt MATTHIAS SCHUBERT, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg fest. Ursprünglich habe der Flughafen eine Planfeststellungsgenehmigung vom Land Brandenburg ohne jedes Nachtflugverbot erhalten. Aufgrund der seinerzeit vom BVBB initiierten Klagen habe jedoch das Bundesverwaltungsgericht im ersten Schönefeld-Urteil vom 16. März 2006 (4 A 1075/04) das Land Brandenburg zum Erlass eines Nachtflugverbots verurteilt. Das Land Brandenburg sei dieser Verpflichtung mit der zur Zeit geltenden Regelung nachgekommen. Diese Regelung sei vom Bundesverwaltungsgericht im zweiten Schönefeld-Urteil vom 13. Oktober 2011 (BVerwG - 4 A 4000.09 -) im Sinne eines rechtlichen Mindeststandards bestätigt worden. Bei dem Nachtflugverbot von 24:00 bis 05:00 Uhr handele sich mithin nicht um einen Kompromiß, sondern um das zum Schutz der Anwohner verfassungsrechtlich
    unabdingbar gebotene Mindestmaß.



    Ein internationales Drehkreuz sei in Schönefeld weder genehmigt worden, noch hätte es genehmigt werden können. Genehmigt worden sei ein Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg, ein Flughafen mit bis zu 10 % Umsteigern (Landesentwicklungsplan Flughafenstandortsicherung Z 1, siehe PM vom 5. März 2014). Die Zulassung von Nachtflügen dürfe aus diesem Grund nicht mit der Drehkreuzfunktion begründet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt habe (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2010 – 4 A 4001.10 – Rdnr. 48 am Ende). Insofern sei die Erkenntnis von Herrn Mehdorn, dass man den Flughafen nicht an dieser Stelle hätte bauen dürfen, richtig, bekräftigt SCHUBERT, fügt aber hinzu, dass die Wahl des falschen Standorts nicht auf
    die Bürger in der Umgebung des Flughafens zurückzuführen sei.


    Vielmehr seien diese bei der Planfeststellung auch noch über den Verlauf der Flugrouten vorsätzlich getäuscht worden. Die Lärmprobleme des neuen Flughafens dürften daher nicht zu ihren Lasten gelöst werden. Der echte Kompromiß stehe noch aus.


    Kleinmachnow, den 13. März 2014
    Matthias Schubert
    Sprecher des Aktionsbündnisses