ABB: Zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

  • „Herr Minister Dobrindt, bitte keine halben Sachen! Im Mittelpunkt steht der Mensch!“


    „Im Zweifel handeln wir für den Menschen. Bei jeder Abwägung von großen und kleinen Interessen, bei jedem Ermessen: Die Entscheidung fällt für den Menschen.“ Das ist einer der Kernsätze aus der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 29. Januar 2014 und damit auch ein Auftrag für alle schwarz-roten Regierungsmitglieder, unterstreicht MATTHIAS SCHUBERT, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin- Brandenburg (ABB). Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) aktuell geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes, mit der die Bundesregierung auf die von der Europäischen Kommission gerügten Verstöße gegen europäisches Recht reagiert, seien aber nach wie vor darauf gerichtet, die Interessen der Luftverkehrswirtschaft vor die Belange des Gesundheitsschutzes zu stellen.


    „Wer den Überflug bestimmter schutzwürdiger Gebiete verbietet und stattdessen Überflüge über Wohnsiedlungen anordnet, handelt unverantwortlich, soweit er dabei das schützenswerte Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit missachtet,“ mahnt SCHUBERT. Flughäfen, bei deren Betrieb nur die Alternative besteht, entweder die Natur zu schützen oder stattdessen Gesundheitsgefahren für die Menschen heraufzubeschwören, müssen ihren Betrieb ändern oder einstellen. Konkret bedeute dies auch, dass zum Schutz der Menschen im Umfeld von öffentlichen Verkehrsflughäfen ein strenges Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr eingeführt werden muss, wie dies heute der Sachverständigenrat für Umweltfragen und das Umweltbundesamt fordern.


    Es bestehe also erheblicher Änderungsbedarf am Vorhaben von Bundesminister Dobrindt, erklärt der ABB-Sprecher. Er kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf keine Lösung dafür anbietet, dass bei der Planung des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg International von Anfang an mit falschen Flugrouten geplant worden ist, um die betroffene Bevölkerung hinters Licht zu führen und zu täuschen und sich damit die Genehmigung für die Planfeststellung zu erschleichen. Bei solch einer Vorgeschichte dürfe es nicht mehr darum gehen, der Deutschen Flugsicherung und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung einen „Persilschein“ auszustellen, damit sie sich jetzt darauf beschränken können, den Verkehrslärm nur noch sachgerecht zu verteilen, ohne sie zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbindung des „Schutzgutes Mensch“ zu verpflichten, bekräftigt SCHUBERT.


    Kleinmachnow, den 26. März 2014
    Matthias Schubert
    Sprecher des Aktionsbündnisses
    V.i.S.d.P.: Matthias Schubert, Tel.: 015140133961 Aktionsbündnis für ein
    lebenswertes Berlin-Brandenburg email: schubert.kleinmachnow@freenet.de