Schallschutz-Urteil: Gemeinde legt Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision ein

  • Die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow beschloss gestern Abend, dass die Gemeinde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen Schallschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 8. Dezember 2014 Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegt.


    Alexander Fröhlich, persönlicher Referent des Bürgermeisters von Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich dazu wie folgt:


    „Mit diesem Beschluss dokumentiert die Gemeindevertretung ihren politischen Willen, alles ihr Mögliche und Sinnvolle dafür zu tun, bestehende Rechtsansprüche auf baulichen Schallschutz zu verteidigen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob es die Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde für zulässig und begründet erachtet. Ist die Beschwerde erfolgreich, besteht die Möglichkeit eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht.“


    Die Gemeinde hatte Ende 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, weil sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht an eine Prozesserklärung aus dem Herbst 2011 gebunden sieht.


    Damals hatte das Brandenburger Infrastrukturministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass bis zur ein Jahr nach Inbetriebnahme des BER erfolgenden Überprüfung der planfestgestellten Schutzgebiete die dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde gelegten Flugrouten bei der Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anzuwenden sind. Wie sich dem Protokoll der Verhandlung entnehmen lässt, erklärte sich die FBB damals mit dieser Prozesserklärung des Ministeriums einverstanden.


    Inzwischen will die FBB aber davon nichts mehr wissen und nur noch die im März 2012 luftverkehrsrechtlich erstfestgesetzten BER-Flugrouten bei der Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anwenden. Diese – in den Augen der Gemeinde rechtwidrige - Herangehensweise führt bei einigen schallschutzberechtigten Wohnimmobilien in der westlichen Einflugschneise der BER-Südbahn im Süden von Blankenfelde zu einer Verringerung der notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen.


    im Auftrag
    Alexander Fröhlich
    -Referent Bürgermeister-