Volksinitiative überraschte Landtagsabgeordnete mit alternativer Handlungsoption

  • In der heutigen Anhörung der „Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg (BER)“ im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (AIL) des Brandenburger Landtags kam es zu einer überraschenden Wende.


    Während der Anhörung wurde deutlich, dass die Mitglieder des Ausschusses und praktisch alle politischen Kräfte die Ziele der Volksinitiative unterstützen: Eine verbindliche gesetzliche Begrenzung der BER-Flugbewegungskapazität auf das planfestgestellte Maß von 360.000 Flugbewegungen pro Jahr sowie den Ausschluss einer dritten Startbahn am BER-Standort in Berlin-Schönefeld.


    Jedoch ließen vor allem Vertreter der beiden Regierungsfraktionen erkennen, dass sie Bedenken wegen der Forderung der Volksinitiative haben, notfalls zur Durchsetzung dieser Kapazitätsbegrenzungsziele auch den gemeinsamen Landesplanungsvertrag mit Berlin zu kündigen. Diese Kündigung wäre nötig, wenn Berlin die Aufnahme der von der Volksinitiative geforderten Kapazitätsbegrenzungsziele in die gemeinsame Landesplanung ablehnt.


    Diese Forderung der Volksinitiative ist eine Lehre aus dem erfolgreichen, im Ergebnis aber wirkungslosen Brandenburger Volksbegehren zur Ausweitung des BER-Nachtflugverbots. Hier hatte der Landtag Brandenburg das Ziel beschlossen. Die rot-rote Landesregierung behauptet aber, nicht alleine handeln zu können und vom Landesplanungspartner Berlin keine Zustimmung zu erhalten.


    Mit einer Kündigung des Vertrages zur gemeinsamen Landesplanung würde Brandenburg gewissermaßen sein „Hausrecht“ zurückgewinnen und könnte seine Bevölkerung aus eigener Kraft schützen.


    Die Volksinitiative ist der Überzeugung, dass die Kündigung unproblematisch wäre, weil der gesamte restliche Vertrag (ohne Flughafen-Festlegungen) sofort neu abgeschlossen werden könnte. Da Berlin und Brandenburg beide behaupten, der Vertrag sei zum Wohle beider Länder und da beide behaupten, der Flughafen sei keine Benachteiligung Brandenburgs, existiert kein nachvollziehbarer Grund gegen einen solchen Neuabschluss.


    Um aber jedem, der sagt, er unterstütze die Ziele und habe nur Rechtsbedenken bzw. Bedenken wegen der Landesplanung, eine Möglichkeit zu geben, die Ziele wirklich zu unterstützen, präsentierten die Vertreter der Volksinitiative überraschend einen weiteren politischen Handlungsvorschlag:


    Sie stellten den Entwurf zu einem vom Landtag beschließbaren Landesgesetz vor, das die Gesellschafterstellung des Landes nutzt, um den verbindlichen Willen des Landtags dauerhaft abzusichern. Dieses Gesetz würde die Vertreter des Landes Brandenburg sowohl in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz mit Berlin als auch in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft (FBB) dazu verpflichten, stets und immer gegen von Berlin oder dem Bund beabsichtigte bauliche Erweiterungen der BER-Flugbewegungskapazität über 360.000 Fbw/Jahr und gegen jede Erweiterung des planfestgestellten Zwei-Bahn-Systems zu stimmen.


    Da das Land Brandenburg sowohl in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz mit Berlin als auch in der Gesellschafterversammlung der FBB insoweit ein Veto-Recht besitzt, würde durch dieses Landesgesetz eine Erweiterung des Flughafens BER über seine derzeit planfestgestellte jährliche Flugbewegungskapazität hinaus verhindert.


    Peter Kreilinger, einer der zwölf Initiatoren der Volksinitiative, äußerte sich wie folgt:


    „Manchmal führen mehrere Wege zum selben Ziel. Unser bisheriger Vorschlag zur Festlegung in der Landesplanung ist gut und funktioniert. Er bietet die beste Rechtssicherheit. Die heute von uns präsentierte Alternativlösung wäre – gut und ehrlich ausgestaltet – als zweitbeste Lösung ebenfalls denkbar. Jeder Landtagsabgeordnete, jede Partei hat jetzt die Chance, den eigenen Beschlüssen und Behauptungen Taten folgen zu lassen. Es gibt keine Ausreden mehr.“


    In der anschließenden Anhörung von Rechtsexperten, darunter auch ein Partner der Kanzlei Dolde, die die Landesregierung z.B. beim Bundesverwaltungsgericht wegen des Planfeststellungsbeschlusses vertreten hatte, waren sich ausnahmsweise alle einig: Auf diesem neuen Weg könne Brandenburg die 3.Bahn verhindern.