FBB scheitert mit Revision und muss Kosten für Schallschutz zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 10. Mai 2023 eine von der Flughafengesellschaft FBB eingelegte Revision ohne mündliche Verhandlung zurück. Es konnten weder Verfahrensfehler noch grundsätzlichen, klärungsbedürftigen Rechtsfragen entdecken werden.


Die FBB muss daher einem Ehepaar aus Blankenfelde-Malhlow die Kosten für den Schallschutz in Höhe von 40.000 € erstatten. So hatte das Oberveraltungsgericht bereits vor mehr als 13 Monaten entschieden. Die FBB wollte das Urteil aber nicht akzeptieren und legete Revision ein.

Zusätzlich muss die FBB - und somit eignetllich der Steuerzahler, den die Eigner sind ja Berlin, Brandenburg und der Bund - jetzt auch die Vehrfahrenskosten in Höhe von 40.428,71 € tragen. Das sagt dort auch etwas zum Umgang der FBB mit betroffenen Anwohnern und den Umgang mit selbst auferlegten Schallschutzmaßnehmen aus.


Vor dem OVG sind noch weitere Verfahren mit ählichen Sachverhalten anhängig.